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   VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18   

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VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18 (https://dejure.org/2018,28233)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.09.2018 - 12 B 49/18 (https://dejure.org/2018,28233)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. September 2018 - 12 B 49/18 (https://dejure.org/2018,28233)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2018 - 6 B 127/18

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris, Rn. 12; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 6 B 127/18 -, BeckRS 2018, 11503 Rn. 6 m.w.N.).

    Gerade dann kommt den Einzelaussagen nach dem Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilungen, über Leistung und Eignung der Beamten ein differenziertes Bild zu geben, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris, Rn. 13; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 6 B 127/18 -, BeckRS 2018, 11503 Rn. 7 m.w.N.).

    Gleichwohl können sie vor allem bei einem Vergleich von Bewerbern bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung in einem Beförderungsamt ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, juris, Rn. 15; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 6 B 127/18 -, BeckRS 2018, 11503 Rn. 8 m.w.N.).

    Auf Hilfskriterien kommt es erst in einem weiteren Schritt an (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, juris, Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 6 B 127/18 -, BeckRS 2018, 11503 Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 2 MB 31/13 -, juris, Rn. 32).

    Um ein solches nicht unmittelbar leistungsbezogenes Hilfskriterium handelt es sich bei dem Vorschlag des Schulleiterwahlausschusses im Sinne von § 39 Abs. 5 SchulG (so für den Schulträgervorschlag in Nordrhein-Westfalen OVG Münster, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 6 A 3356/08 -, juris, Rn. 8 , Beschluss vom 24.Juli 2006 - 6 B 807/06 -, BeckRS 2018, 11503, Rn. 18; Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage 2017, S. 62).

    Es hätte deshalb zunächst dem Antragsgegner oblegen, die Anlassbeurteilungen des Antragstellers und der Beigeladenen umfassend inhaltlich auszuwerten (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 6 B 127/18 -, BeckRS 2018, 11503 Rn. 15), gegebenenfalls auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Erkenntnisquellen zurückzugreifen und diese Erwägungen und ihr Ergebnis schriftlich zu dokumentieren.

  • VG Schleswig, 11.05.2005 - 11 B 8/05
    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18
    Deshalb darf der Antragsgegner mehrere Bewerber auf eine ausgeschriebene Schulleiterstelle nur dann dem Schulleiterwahlausschuss vorschlagen, wenn sie sich nach der Durchführung eines umfassenden Qualifikationsvergleichs als gleichermaßen geeignet für die Stelle erweisen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 11 B 8/05 -, juris, Rn. 8).

    Das bedeutet, dass die Beurteilungen, um die erforderliche Vergleichbarkeit untereinander zu gewährleisten, sich zu den einzelnen Kriterien verhalten müssen sowie gegebenenfalls zu weiteren Kriterien, die sich speziell aus dem dem Schulprofil entsprechenden Anforderungsprofil ergeben (so schon VG Schleswig, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 11 B 8/05 -, juris, Rn. 10).

    Für ein ordnungsgemäßes Besetzungsverfahren hätten deshalb neue, den vom Antragsgegner mit dem Erlass vom 3. März 1997 festgelegten Anforderungen entsprechende Beurteilungen erstellt werden müssen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 11 B 8/05 -, juris, Rn. 11).

    Nur wenn sich beide Bewerber nach einem umfassenden Qualifikationsvergleich als gleichermaßen geeignet für die ausgeschriebene Stelle erwiesen hätten, hätte der Antragsgegner sie nach § 39 Abs. 2 SchulG dem Schulleiterwahlausschuss zur Wahl stellen dürfen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 11 B 8/05 -, juris, Rn. 8).

    Denn aus der Verfahrensabhängigkeit des aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beförderungsbewerbers ergeben sich Vorwirkungen für das Verwaltungsverfahren (OVG Schleswig, Beschluss vom 20. August 2018 - 2 MB 16/18 - m.w.N.), vorliegend schon im Hinblick auf die nach § 39 Abs. 2 SchulG zu treffende Vorauswahl (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 11 B 8/05 -, juris, Rn. 8; VG Arnsberg, Beschluss vom 12. Juli 2008 - 2 L 776/07 -, juris, Rn. 29).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2018 - 2 MB 16/18

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Dokumentationspflicht; einstweilige

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18
    Denn aus der Verfahrensabhängigkeit des aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beförderungsbewerbers ergeben sich Vorwirkungen für das Verwaltungsverfahren (OVG Schleswig, Beschluss vom 20. August 2018 - 2 MB 16/18 - m.w.N.), vorliegend schon im Hinblick auf die nach § 39 Abs. 2 SchulG zu treffende Vorauswahl (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 11 B 8/05 -, juris, Rn. 8; VG Arnsberg, Beschluss vom 12. Juli 2008 - 2 L 776/07 -, juris, Rn. 29).

    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen auch dem Gericht die Möglichkeit, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2015-2 BvR 1461/15 -, juris, Rn. 14 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschluss vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 - OVG Münster, Beschluss vom 20. Mai 2018 - 6 B 88/18 - BeckRS 2018, 9317 Rn. 8).

    Zweitens erscheint es angesichts des Verstoßes gegen die Dokumentationspflicht möglich, dass der Antragsgegner seine Auswahl bei ausreichender Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen zugunsten des Antragstellers trifft (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13

    Beförderungsauswahlentscheidung anhand von weiteren leistungsbezogenen

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18
    Sind danach mehrere Bewerber als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen, sind weitere leistungsbezogene Kriterien zu berücksichtigen, bevor auf Hilfskriterien leistungsferner bzw. leistungsfremder Natur zurückgegriffen werden darf (OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 2 MB 31/13 -, juris, Rn. 31).

    Zunächst ist der Dienstherr dann gehalten, die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung unter Anlegung gleicher Maßstäbe zur Kenntnis zu nehmen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 46; OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 2 MB 31/13 -, juris, Rn. 35; VG Schleswig, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 12 B 44/17 -, juris, Rn. 33).

    Auf Hilfskriterien kommt es erst in einem weiteren Schritt an (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, juris, Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 6 B 127/18 -, BeckRS 2018, 11503 Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 2 MB 31/13 -, juris, Rn. 32).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18
    Gleichwohl können sie vor allem bei einem Vergleich von Bewerbern bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung in einem Beförderungsamt ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, juris, Rn. 15; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 6 B 127/18 -, BeckRS 2018, 11503 Rn. 8 m.w.N.).

    Ihre Berücksichtigung bei der Auswahl ist deswegen mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten zu treffen ist (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, juris, Rn. 15).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18
    Macht ein Dienstherr im Rahmen der Stellenausschreibung Vorgaben für die Vergabe eines Beförderungsdienstpostens, bleiben diese für das laufende Auswahlverfahren verbindlich (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris, Rn. 32).

    Zunächst ist der Dienstherr dann gehalten, die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung unter Anlegung gleicher Maßstäbe zur Kenntnis zu nehmen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 46; OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 2 MB 31/13 -, juris, Rn. 35; VG Schleswig, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 12 B 44/17 -, juris, Rn. 33).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris, Rn. 12; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 6 B 127/18 -, BeckRS 2018, 11503 Rn. 6 m.w.N.).

    Gerade dann kommt den Einzelaussagen nach dem Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilungen, über Leistung und Eignung der Beamten ein differenziertes Bild zu geben, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris, Rn. 13; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 6 B 127/18 -, BeckRS 2018, 11503 Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18
    Daraus folgt die Rechtsfehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris, Rn. 36).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18
    Auf Hilfskriterien kommt es erst in einem weiteren Schritt an (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, juris, Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 6 B 127/18 -, BeckRS 2018, 11503 Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 2 MB 31/13 -, juris, Rn. 32).
  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18
    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen auch dem Gericht die Möglichkeit, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2015-2 BvR 1461/15 -, juris, Rn. 14 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschluss vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 - OVG Münster, Beschluss vom 20. Mai 2018 - 6 B 88/18 - BeckRS 2018, 9317 Rn. 8).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16

    Auswahlentscheidung; Bedarfslage; Bedarfsträgerforderungen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2018 - 6 B 88/18

    Beschwerde eines Lehrers in einem Konkurrentenstreitverfahren; Verpflichtung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2006 - 6 B 807/06

    Beamtenrecht - Konkurrentenstreit - Auswahlentscheidung - Hilfskriterien -

  • VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Beförderungsrechtsstreit;

  • VG Arnsberg, 12.02.2008 - 2 L 776/07

    Besetzung der Stelle eines Rektors an einer Realschule; Geltendmachung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - 6 A 3356/08

    Verzögerung einer behördliche Entscheidung über ein Beförderungsbegehren nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen

  • VG Schleswig, 26.07.2018 - 12 B 49/17

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs einer Sekundarschullehrkraft

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16

    Beförderungsauswahlentscheidungen anhand von Anlassbeurteilungen; unzureichender

  • VG Düsseldorf, 06.03.2014 - 2 L 2589/13

    Verfahren zur Besetzung einer Schulleiterstelle (§ 61 SchulG NRW).; Zur

  • VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Stellenbesetzung

    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (OVG Schleswig, Beschluss vom 2. August 2016 - 2 MB 16/16 -, juris, Rn. 16 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 4. September 2018 - 12 B 49/18 - juris, Rn. 26).

    So wie eine erst im gerichtlichen Verfahren nachträglich gegebene Begründung der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 -, juris, Rn. 32; VG Schleswig, Beschluss vom 4. September 2018 - 12 B 49/18 -, juris, Rn. 53), können auch nach dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung erstellte oder überarbeitete Beurteilungen grundsätzlich nicht in die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung einbezogen werden (zum möglichen Ausnahmefall einer nachträglichen Plausibilisierung von Einzelbewertungen in der dienstlichen Beurteilung vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris, Rn. 41).

    Damit stellten die Anlassbeurteilungen schon keine ausreichende Vergleichsgrundlage für den Qualifikationsvergleich zwischen den Bewerbern dar (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 4. September 2018 - 12 B 49/18 -, juris, Rn. 34).

  • VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen fehlerhafter

    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (OVG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2016 - 2 MB 16/16 - Juris Rn. 16 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 04.09.2018 - 12 B 49/18 - Juris Rn. 26).

    So wie eine erst im gerichtlichen Verfahren nachträglich gegebene Begründung der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.2017 - 1 WB 41.16 - Juris Rn. 32; VG Schleswig, Beschluss vom 04.09.2018 - 12 B 49/18 - Juris Rn. 53), können auch nach dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung erstellte oder überarbeitete Beurteilungen grundsätzlich nicht in die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung einbezogen werden (VG Schleswig, Beschluss vom 08.01.2019 - 12 B 70/18 - Juris Rn. 31 m.w.N.).

  • VG Schleswig, 02.12.2019 - 12 B 57/19

    Ordnungsgemäße Durchführung eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (OVG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2016 - 2 MB 16/16 - Juris Rn. 16 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 04.09.2018 - 12 B 49/18 - Juris Rn. 26).
  • VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18

    Recht der Bundesbeamten auf vorläufigen Rechtsschutz bei Verletzung des

    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (OVG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2016 - 2 MB 16/16 - Juris Rn. 16 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 04.09.2018 - 12 B 49/18 - Juris Rn. 26).
  • VG Schleswig, 17.09.2020 - 12 B 42/20

    Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Die Antragsgegnerin beabsichtigt, die Beigeladene auf die streitbefangene Stelle zu befördern, so dass für die Antragstellerin mit Besetzung dieser Stelle durch die Beigeladene vor dem Hintergrund des das öffentliche Dienstrecht prägenden Grundsatzes der Ämterstabilität keine Chance mehr bestünde, diese Stelle nach der von ihr angestrebten Reaktivierung zu erhalten (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 04.09.2018 - 12 B 49/18 - juris Rn. 24 mit weit.
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